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AGB`s der Leis GmbH

AGB

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Leis GmbH

1. Allgemeines
Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichende Einkaufsbedingungen erkennen wir nicht an. Mit der Auftragserteilung werden unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen anerkannt.

2. Angebote
Unsere Angebote sind unverbindlich und frei- bleibend bezüglich Lieferung und Preis. Kaufpreis ist der am Tag der Lieferung gültige Listenpreis; es kommen ggf. die Ihnen bekannten auftrags- bzw. umsatzbezogenen Zu- oder Abschläge in Anrechnung.

3. Kalkulationshilfe
Die von uns im Ordersatz, auf Rechnungen und Bestelllisten angegebene Empfehlungsverkaufspreise (inklusive Mehrwertsteuer) sind unverbindlich. Wir betonen ausdrücklich, dass es sich hierbei nur um eine Kalkulationshilfe handelt, die auf Erfahrungen aus unserem Kundenkreis beruht; sie müssen der örtlichen Wettbewerbs- und Kostenlage individuell angepasst werden.

4. Zahlung  
Der Rechnungsbetrag ist bei Eingang der Rechnung, frühestens jedoch mit Lieferung der Ware fällig. Stundungszusagen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Der Käufer verpflichtet sich hiermit, auf Verlangen der Leis GmbH. eine Regulierung seiner Verbindlichkeiten durch Teilnahme am Dauerabbuchungsverfahren (Abbuchungsauftragsverfahren) vorzunehmen. Er verpflichtet sich, seine Hausbank zu beauftragen, Lastschriften der Leis GmbH von seinem Konto abzubuchen. Ist die Zahlung nicht binnen 5 Tagen nach Eingang der Rechnung bzw. Lieferung der Ware bei der Leis GmbH eingegangen oder geht eine Lastschrift oder ein Scheck an die Leis GmbH zurück, so kann die Leis GmbH unbeschadet sonstiger Rechte - ab Fälligkeit Fälligkeitszinsen in Höhe von 0,25% pro angefangener Woche für den ausstehenden fälligen Betrag oder höhere eigene Zinsen sowie einen Zuschlag von 0,5% auf die Summe der nicht eingelösten Lastschrift je Rückbelastung als Bearbeitungsgebühr erheben und hat Anspruch auf Ersatz von Spesen und Gebühren für nicht eingelöste Lastschriften. Sie kann die Erfüllung aller laufenden und den Abschluss aller neuen Geschäfte verweigern. Gehen Lastschriften oder Schecks an Leis GmbH zurück oder tritt eine wesentliche Verschlechterung des Vermögens oder eine erhebliche Vermögensgefährdung beim Käufer ein, so kann Leis GmbH alle offenen – auch gestundeten – Forderungen aus dem Lieferverhältnis sofort fällig stellen. Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber fälligen Forderungen der Leis GmbH ist ausgeschlossen. Zahlt der Käufer Raten auf andere Verpflichtungen gegenüber der Leis GmbH, so darf Leis GmbH diese Raten auch im Falle abweichender Bestimmungen des Käufers auf die laufende Warenschuld anrechnen. Falls Wechsel oder Schecks in Zahlung gegeben worden sind, gilt erst die unwiderrufliche Einlösung als Tilgung. Bei Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz Verfahrens über das Vermögen des Käufers oder bei einer Pfändung beim Käufer, werden unsere jeweiligen Forderungen gegen den Käufer sofort fällig. Von diesem Zeitpunkt an ist er nicht mehr berechtigt, über die in unserem Eigentum stehende Ware zu verfügen, auch nicht durch Weiterverkauf. Wird auf Anforderung die gesamte Restschuld nicht sofort bezahlt, sind wir berechtigt, die Herausgabe unserer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu verlangen. Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen. Alle durch die Wiederinbesitznahme der Ware entstehenden Kosten trägt der Käufer. Rabatte entfallen bei Beantragung des Insolvenz Verfahrens, bei Zahlungseinstellung oder Zahlungsverzug des Geschäftspartners.

5. Eigentumsvorbehalt
Alle von uns in unserem Namen und für unsere Rechnung gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung - und zwar aller Verpflichtungen uns gegenüber unser Eigentum. Alle Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf gelten als an uns abgetreten. Die abgetretene Forderung dient zu unserer Sicherheit in Höhe des Wertes der jeweiligen verkauften Vorbehaltsware. Solange unser Eigentums-vorbehalt besteht, darf der Kunde die Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Im Falle von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen seitens Dritter ist der Kunde verpflichtet, Widerspruch einzulegen und uns in Kenntnis zu setzen. Der Eigentumsvorbehalt entbindet den Käufer nicht von seiner Haftung für den Untergang und die zufällige Verschlechterung der Ware, nachdem sie in seinen Besitz übergegangen ist. Der Käufer verpflichtet sich, die Ware ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Ansprüche gegen den Versicherer werden hiermit im vorgezeichneten Rahmen an die Leis GmbH abgetreten.

6. Bestellung und Lieferung
Die Auftragsannahme erfolgt nur auf dem von uns individuell vorgegebenen Weg. Die Lieferung erfolgt entsprechend dem festgelegten Tourenplan. Ein Anspruch auf Belieferung außerhalb des Tourenplanes besteht nicht. Soweit die örtlichen Verhältnisse eine rationelle Entladung ebenerdig nicht ermöglichen, verpflichtet sich der Käufer, bei der Entladung behilflich zu sein.

7. Leergut, Europaletten
Die Ihnen leihweise überlassenen Gegenstände sind pfleglich zu behandeln sowie unverzüglich und unvertauscht zurückzugeben. Der Käufer hat Leergut bei Anlieferung abholfertig bereitzustellen. Für nicht zurückgegebene Europaletten stellen wir den Anschaffungsbetrag in Rechnung. Die Fa. Leis GmbH berechnet Pfandgebühren laut aktueller Preisliste für Leergut und Transportmittel. Leihverpackungen und Transportmittel der Brauereien, Mineralbrunnen, Frischobst- und Gemüselieferanten werden nur zum Pfandwert belastet. Soweit die Rückgabe nicht erfolgt, ist die Fa. Leis GmbH berechtigt, Nachberechnungen zum Tageswert der Vorlieferanten  vorzunehmen.

8. Gewährleistungshaftung
Reklamationen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Empfang der Ware schriftlich geltend gemacht werden. Bei begründeten Beanstandungen verpflichten wir uns, nach unserer Wahl entweder zu entsprechender Ersatzlieferung oder zur Herabsetzung des Kaufpreises. Ein Anspruch auf Wandlung oder Schadenersatz besteht nicht. Ersatz eines weitergehenden unmittelbaren oder mittelbaren Schadens wird nicht gewährt. Die Gefahr für Verlust, Schädigung, Diebstahl, etc., geht mit der Übergabe der Ware an den Käufer auf diesen über. Die Übergabe der Ware gilt auch dann als erfolgt, wenn die Ware auf einem vom Käufer vorgesehenen Platz abgestellt wird. Reklamationen aus der Lieferung von Frischwaren müssen am Tag der Lieferung telefonisch geltend gemacht werden.

9. Saldenbestätigung
Der Käufer hat die Saldenbestätigungen, die er von der Leis GmbH erhält, unverzüglich auf ihre sachliche und rechnerische Richtigkeit zu prüfen. Stellt der Käufer Fehler fest, hat er diese jeweils innerhalb von einem Monat ab Erhalt der Saldenbestätigung bei Leis GmbH schriftlich zu rügen. Geht innerhalb eines Monats keine schriftliche Rüge bei Leis GmbH ein, gilt die Saldenbestätigung jeweils als vom Käufer als richtig anerkannt.  

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung ist der Standort des Lagers, ab dem die Ware ausgeliefert wird. Erfüllungsort für Zahlungen ist der Sitz der Leis GmbH, Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist der Sitz von Leis GmbH.

11. Vertraulichkeit
Unsere Preise und unsere Mitteilungen sind vertraulich zu behandeln. Dritten darf keine Einsicht gewährt werden.

12. Datenschutz
Gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes weisen wir darauf hin, dass Leis GmbH die für den Geschäftsablauf notwendigen Kundendaten speichert. Die Daten werden vor Missbrauch geschützt.

Unser Shop

Werden Sie Kunde und entdecken Sie unseren Shop mit 4000 Produkten.

Kontakt

Leis GmbH
Großhandel für Lebensmittel
Waller See 25
38179 Schwülper

Tel: 0531 - 237 69 0
Fax: 0531 - 237 69 29
E-Mail: info@leis-24.de

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